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EU-Aufseher bremsen Metas KI-Pläne aus Sorge um den Datenschutz

Während Meta mit Hochdruck daran arbeitet, seine neuesten KI-Systeme mit Nutzerdaten aus Facebook, Instagram und WhatsApp zu trainieren, schreiten Europas Datenschützer ein. Behörden aus Belgien, Frankreich und den Niederlanden ziehen eine klare Grenze: Datenschutzgesetze sind einzuhalten – und das könnte Metas Pläne in eine juristische Kollision führen.

Aufseher sagen „Nein“ zu Metas Einwilligungsstrategie

Metas Ambition, seine KI-Werkzeuge zu schärfen, stößt in Europa auf ein massives Hindernis. Der Konzern will Daten von Millionen europäischen Nutzer:innen abgreifen, um damit Chatbots und Empfehlungsalgorithmen zu verbessern. Doch Datenschützer in der ganzen EU lassen das nicht durchgehen. Ihr Fazit: ‚Berechtigtes Interesse‘ ist keine Eintrittskarte, um Einwilligungen zu umgehen.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt, dass Personen ausdrücklich zustimmen, wenn ihre Daten verwendet werden. Gerade bei etwas so Sensiblem – und Unumkehrbarem – wie dem Training von KI sei ein klares, aktives ‚Ja‘ der Nutzer:innen unerlässlich, betonen die Aufsichtsbehörden. Max Schrems, österreichischer Datenschutzaktivist und langjähriger Meta-Kritiker, erinnert daran, dass der Europäische Gerichtshof ähnliche Argumente bereits mehrfach kassiert hat. Ohne eine gültige Einwilligung könnte Metas Datensammelstrategie somit direkt gegen EU-Recht verstoßen.

Opt-outs schwächen den Datenschutz

Als Reaktion auf die zunehmende Kritik hat Meta ein Opt-out-Formular veröffentlicht, mit dem Nutzer:innen der Verwendung ihrer Daten fürs KI-Training widersprechen können. Doch Datenschützer in ganz Europa halten das für viel zu wenig und viel zu spät. Christine Steffen von der Verbraucherzentrale NRW warnt: Ist die Information einmal ins KI-Modell eingeflossen, lässt sie sich kaum mehr entfernen.

Gerade für deutsche Verbraucher:innen ist Datenschutz mehr als eine juristische Feinheit – er ist ein Grundrecht. Kritiker:innen bemängeln, dass Metas Opt-out den Aufwand auf die Nutzer:innen abwälzt, statt ihre Privatsphäre standardmäßig zu respektieren. Einwilligung darf nicht vorausgesetzt werden, sagen die Aufsichtsbehörden – Meta müsse sie aktiv einholen. Mit der Frist am 27. Mai im Nacken steigt der Druck auf den Konzern, seine Strategie zu ändern – sonst drohen Konsequenzen. Die kommenden Wochen werden entscheidend dafür sein, wie Europa seine digitale Souveränität verteidigt.